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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Hustensaft am Steuer – Punkte in Flensburg

15.12.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein Drogendelikt ist schneller begangen als man denkt Kurz eine Kopfschmerztablette einwerfen und dann zum gemütlichen Abend mit Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Doch bereits ohne den zusätzlichen Genuss von Alkohol können Hustensaft oder Schmerztabletten das Fahrverhalten beeinflussen. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. Erschreckenden 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag fast ohne nachzudenken schlucken, unsere Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können. Doch das ist keine Entschuldigung. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, ist verpflichtet, den Beipackzettel vorher gründlich durchzulesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker zu informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, muss das Auto in der Garage bleiben.“ Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnlich gefährlich sind die schon erwähnten Schmerzmittel und ihre Kombination mit Alkohol. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zu viel sein“, erinnert der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt. Vergessen Sie das nicht – gerade jetzt während der Feiertage!“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Sicherheit verschenken

15.11.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Eine gute Fahrausbildung ist die perfekte Weihnachtsüberraschung! Computerspiele, Smartphones oder DVDs der Lieblingsserie: Mit solchen Geschenken punktet man beim Nachwuchs garantiert. Aber sind sie auch sinnvoll? Oft fällt es schwer, Überraschungen zu finden, über die sich Teenager freuen, mit denen aber auch die Eltern glücklich sind. Für alle, deren Sprösslinge, Enkel oder auch Geschwister im nächsten Jahr mit dem Führerschein beginnen wollen, hat Thomas Ludwig, Inhaber der Fahrschule Thomas Ludwig eine interessante Idee: Seine Fahrschule bietet Geschenkgutscheine für die Führerschein-Ausbildung an. „Es ist ganz einfach: Sie können bei uns Gutscheine für 10, 25 oder 50 Euro kaufen“, erklärt Fahrlehrer Thomas Ludwig. „Bei der Anmeldung zum Führerschein kann der Gutschein dann bei uns eingelöst werden – je einer pro neuem Fahrschüler.“ Mit dieser Aktion möchte Thomas Ludwig junge Menschen darin bestärken, bei der Fahrschulwahl auf Qualität zu achten: „Viele schauen nur auf den Preis und landen dann bei Fahrschulen, die eine Ausbildung mit möglichst wenigen Fahrstunden versprechen“, weiß der engagierte Fahrlehrer. „Wie viele Stunden jemand braucht, hängt jedoch ganz von den persönlichen Stärken und Schwächen ab. Jeder Schüler sollte genau so viel Stunden nehmen, wie nötig sind, um ihn zu einem sicheren und verantwortungsvollen Fahrer zu machen.“ Für ältere Semester mit langjähriger Erfahrung hinterm Steuer hat die Fahrschule Thomas Ludwig ein eigenes Angebot: Wer sich wieder auf den neuesten Stand des Wissens und der Technik bringen möchte, kann spezielle „Best Ager“-Kurse belegen. Eine perfekte Geschenkidee für Weihnachten. Die Gutscheine erhalten Sie in der Fahrschule: Fahrschule Thomas Ludwig, Büro: Hauptstrasse 81, 33647 Bielefeld. Fragen zu den Gutscheinen, sowie den "Best Ager" Kursen beantwortet Thomas Ludwig gern unter der Durchwahl 0521-40702.

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Weniger Punkte in Flensburg

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Verkehrszentralregister wird zum 1. Mai reformiert Ein bisschen zu rasant an einer Baustelle vorbeigefahren, unberechtigt in der Umweltzone erwischt worden oder leicht einen Außenspiegel berührt und nicht angehalten: Rund neun Millionen Bundesbürger sind in Flensburg registriert, ein Großteil wegen formaler Verstöße, die keine unmittelbare Gefahr darstellen. 
Das ändert sich nun. Am 1. Mai tritt eine Reform in Kraft, die das Verkehrszentralregister auf seinen eigentlichen Zweck reduzieren soll: schwere Verstöße, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken, zu registrieren und jeden, der durch mehrmalige Gefährdungen auffällt, entsprechenden Maßnahmen zu unterwerfen. „Das bedeutet nicht, dass etwa Unfälle mit leichtem Sachschaden, Beleidigungen oder Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote nicht mehr geahndet werden“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Es gibt aber keine Punkte mehr dafür.“ Erfasst werden ab Mai nur noch Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt werden, und schwere Straftaten, für die eine rechtskräftige Verurteilung bzw. ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Nach dem neuen System gibt es ein bis drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens. Und was geschieht mit den alten Punkten? „Da werden viele aufatmen“, meint Fahrlehrer #userInhaber#. „Taten, die nach der Reform nicht mehr eingetragen würden, verschwinden zum 1. Mai automatisch von der Liste. Alle verbleibenden Einträge werden dann in das neue Punktesystem umgerechnet. Aber Vorsicht: Für einige Ordnungswidrigkeiten wurde das Bußgeld erhöht, sodass sie eintragungspflichtig bleiben.“ Mit der Anzahl der vergebenen Punkte sinkt allerdings auch der Punktestand, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. „Bei acht Punkten ist Schluss“, so #userInhaber#. „Doch zum Glück bleibt die Möglichkeit, durch rechtzeitige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar den Punktestand zu verringern.“ Fragen zum neuen System und zum Punkteabbau beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#,#userPostcode# #userCity#.

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Jetzt durchstarten ins neue Jahr!

15.01.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Januar ist der beste Zeitpunkt, sich einen langgehegten Traum zu erfüllen Viele hätten ihn gern – und machen ihn dann doch wieder nicht. Die Rede ist vom Motorradführerschein. #userInhaber#, Inhaber der #userName# weiß, warum es oft so schwierig ist, sich den Traum von der Freiheit auf zwei Rädern zu erfüllen: „Wenn mit den ersten warmen Sonnenstrahlen die Biker wieder auf den Straßen unterwegs sind, kriegen viele Menschen Lust, es ihnen gleichzutun. Doch dann ist das Jahr oft schon verplant, oder die Leute rechnen sich aus, dass die Motorrad-Saison schon wieder zu Ende ist, bis sie mit den Prüfungen durch sind – und verschieben den Spaß aufs nächste Jahr. In dem sie sich dann wieder erst im Frühling an ihren langgehegten Traum erinnern.“ Dabei sind die Wintermonate perfekt geeignet, um schon einmal die Theorie zu machen. Ist das erledigt, kann man im Frühling direkt mit der Praxisausbildung beginnen und das Fahrgefühl auf zwei Rädern hautnah kennenlernen. „12 Sonderfahrten sind nötig, die Zahl der Übungsfahrten variiert je nach Begabung und Vorkenntnissen“, so Fahrlehrer #userInhaber#. Normalerweise trägt eine gute Ausbildung dazu bei, Übungsfahrten zu reduzieren. „Fahrlehrer, die im Auto den Motorrad-Schülern hinterherfahren, gibt es bei der #userName# nicht“, erklärt der engagierte Fahrschulinhaber. „Biker werden bei uns nur von leidenschaftlichen Bikern ausgebildet, die bei den Fahrstunden live dabei sind und wichtige Tipps und Tricks aus der Praxis vermitteln können.“ Wer jetzt bei einer auf Biker spezialisierten Fahrschule in die Theorie einsteigt, hat beste Chancen, spätestens im Sommer durchzustarten – und sich endlich den Traum von der Freiheit auf zwei Rädern zu erfüllen. Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Höchste Zeit für den Motorrad-Führerschein!

15.04.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer im Frühling beginnt, kann den Sommer noch nutzen Kennen Sie das auch? Die Frühlingssonne lockt die ersten Biker auf die Straße und Sie ärgern sich, nicht dabei zu sein. Doch wenn Sie sich jetzt zum Motorrad-Führerschein anmelden, haben Sie ihn vielleicht erst zum Saison-Ende in der Tasche – und dann heißt es wieder auf den nächsten Frühling warten. „Für viele Grund genug, mit der Ausbildung gar nicht erst anzufangen“, weiß #userInhaber#, Inhaber der Fahrschule #userName#. „Und so geht es dann Jahr für Jahr.“ Doch so lange muss der Motorrad-Führerschein gar nicht dauern, erklärt #userInhaber#. „Inhaber der Klasse B brauchen insgesamt nur zehn Theoriestunden. Zwölf Sonderfahrten gehören außerdem zum Pflichtprogramm; die Anzahl der Übungsstunden hängt natürlich vom persönlichen Talent ab.“ Ein Programm, das sich durchaus in zwei bis drei Monaten absolvieren lässt. Zweiradfans, denen es nicht auf schnelle Maschinen ankommt, stehen noch raschere Wege offen. Bereits für 16-Jährige gibt es den Führerschein der Klasse AM. Er ist relativ leicht zu bekommen und erlaubt, motorisierte Kleinkrafträder wie Moped, Mokick und Roller zu steuern. „Allerdings ist dieser Führerschein in allen folgenden Klassen enthalten, daher sollte man sich gut überlegen, ob man nicht gleich die Klasse A1 macht“, rät Fahrschulbesitzer #userInhaber#. In dieser Klasse sind Leichtkrafträder mit einer Motorleistung bis 11 kW und einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter erlaubt. Die Ausbildung ist dementsprechend intensiver: zum Programm gehören z.B. auch Sonderfahrten. Den Motorrad-Führerschein können Volljährige ab dem 18 Lebensjahr machen. Dann jedoch zunächst den neu eingeführten Führerschein der Klasse A2, der für mittelschwere Krafträder bis 35 Kw gilt. Nach zwei Jahren und einer weiteren praktischen Prüfung für die Klasse A dürfen dann auch schwere Maschinen gesteuert werden. Wer dieses Jahr auf zwei Rädern in den Sommer starten möchte, sollte auf jeden Fall jetzt die Weichen dafür stellen. #userInhaber# berät Sie gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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