Die neue Automatikregelung
Die Wahl des Getriebes galt unter Autofahrern lange Zeit als kontrovers. Doch auch wenn Puristen weiterhin auf die Handschaltung als Garant für Kontrolle und Fahrvergnügen schwören, hat der anhaltende technologische Fortschritt zu einer spürbaren Entstigmatisierung des Automatikgetriebes geführt. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande im Straßenbild eine Selbstverständlichkeit.
Auch der Gesetzgeber trägt der zunehmenden Automatisierung des Verkehrswesens nun Rechnung. Im Zuge einer vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung tritt zum 1. April eine Neufassung der sogenannten Automatikregelung in Kraft – mit weitreichenden Konsequenzen für den Ausbildungsbetrieb!
Von der Automatik- zur Handschaltung
Auf dem Weg zum Führerschein musst du dich im Verlauf der Ausbildung entscheiden, ob du deine Fahrprüfung in einem Automatik- oder Schaltwagen ablegen möchtest. Doch während die Prüfung mit Handschaltung anschließend auch zum Fahren von Automatikgetrieben berechtigt, verhält es sich im umgekehrten Fall anders: Wer das Schalten während der Ausbildung und Prüfung lieber der Fahrzeugelektronik überlässt, darf anschließend ausschließlich Automatikwagen fahren. Im Führerschein wird diese Einschränkung mit der Schlüsselzahl 78 vermerkt. Der nachträgliche Wechsel zur manuellen Schaltung erforderte bislang einen entsprechenden Nachweis in Form einer Zusatzprüfung.
Die nun beschlossene Automatikregelung vereinfacht ebenjenen Wechsel von Automatik- zur Handschaltung. Ab April entfällt die Notwendigkeit einer gesonderten, vollumfänglichen Prüfung. Eine bestehende Beschränkung auf Automatikfahrzeuge kann stattdessen jederzeit aufgehoben werden, sofern Führerscheinbewerber
- während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden à jeweils 45 Minuten im Schaltwagen absolvieren und
- ihre Fahrkompetenz dann in einem 15-minütigen Test unter Beweis stellen.
Hast du deine Eignung im Umgang mit der Handschaltung dieserart erwiesen, erfolgt ein Vermerk der Schlüsselzahl 197 in deinem Führerschein.
Schalten und walten: Der Praxistest
Die Berechtigung, Schaltwagen zu fahren, wird zukünftig also nicht länger zwangsläufig im Rahmen der eigentlichen Fahrprüfung erteilt; der erforderliche Nachweis kann viel mehr zu einem beliebigen Zeitpunkt in Form eines separaten Praxistests erbracht werden. Hierzu musst du demonstrieren, dass du ein Fahrzeug mit Handschaltung im fließenden Verkehr sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen vermagst. Weiterhin sind auch spezifische Aufgaben wie etwa das Anfahren am Berg Bestandteil der Fahrt.
Zwar handelt es sich genau genommen auch bei dieser neuen Form des Nachweises um eine Fahrprüfung, jedoch findet diese unter entscheidend anderen Vorzeichen statt: Mit einer Dauer von 15 Minuten fällt der Test wesentlich kürzer aus als die Führerscheinprüfung, zudem erfolgt die Abnahme unmittelbar durch den Fahrlehrer. In Kombination mit der reduzierten Länge führt die Abwesenheit eines designierten Prüfers somit zu einer ungemein weniger stressigen Prüfsituation!
Komm in die Gänge: Neue Ausbildungsmodelle
Die Neufassung der Automatikregelung gestaltet den Zugang zu Schaltfahrzeugen nicht nur erheblich niedrigschwelliger, sondern ermöglicht insgesamt mehr Flexibilität in der Ausbildung. So können wir die aus der Bedienung von Schaltung und Kupplung resultierende Schwierigkeit zielgenau nach Bedarf anpassen oder stufenweise anheben. So können die ersten Fahrstunden mit Automatik absolviert werden, damit sich Fahranfänger zunächst ganz auf Lenkung, Gaspedal und Bremse konzentrieren können. Mit einer grundsätzlichen Sicherheit in der Fahrzeugbedienung ausgestattet, können Führerscheinanwärter sich dann schrittweise an der Handschaltung versuchen.
Selbstverständlich unterstützen wir dich dabei, den praktischen Teil deiner Ausbildung ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen auszurichten. Dennoch obliegt die Entscheidung, die Fahrprüfung mit Automatik- oder Handschaltung zu absolvieren, letztlich dir allein. Grundsätzlich erscheint es weiterhin verlockend, die neue Automatikregelung gar nicht zu beanspruchen und die Fahrprüfung gleich im Schaltwagen zu absolvieren, um sich später alle Optionen offen zu halten. Gleichzeitig verspricht die Alternative eine zunächst vermeintlich einfachere Prüfung. Zwar gibt es gute Gründe, sich für oder gegen eine bestimmte Getriebeart zu entscheiden, jedoch sollten diese nicht primär strategischer Natur sein.
Automatik oder Handschaltung?
Langfristig ist die Entscheidung für eine automatische oder manuelle Schaltung in erster Linie eine Frage persönlicher Präferenz. Was für den einen Komfort und erleichterte Bedienung bedeutet, empfindet der andere als erhebliche Einschränkung des Fahrgefühls. Beide Ansichten sind legitim, ein Richtig oder Falsch gibt es hier nicht! Schließlich hat nicht jeder Freude am ständigen Wechselspiel mit Kupplung und Gangschaltung. Im Gegenteil stellt insbesondere die Anfahrt nicht nur für Fahranfänger eine lästige, wenn nicht sogar mit Stress verbundene Angelegenheit dar. Angesichts steigender Verkehrsdichte verspricht die automatische Anfahrt ein wenig Linderung im nervenzehrenden Stop-and-go. Auch das Abwürgen an der Ampel oder die unliebsame Anfahrt am Berg sind Probleme der Vergangenheit.
Richtig ist andererseits ebenso, dass ein Automatikgetriebe ein bestimmtes Fahrverhalten vorgibt, in der Handhabung erlaubt die manuelle Schaltung dem Fahrer wesentlich mehr Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten. Letztendlich ist es also eine Abwägung, zugunsten von Komfort auf individuellen Fahrstil zu verzichten – oder eben nicht. Im Zuge der Ausbildung bist du dank der neuen Automatikregelung in jedem Fall deutlich weniger festgelegt als zuvor. Denn die erforderliche Berechtigung für Schaltfahrzeuge kannst du bei Bedarf auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erwerben.
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