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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Vorsicht beim Fahren mit Anhänger!

15.02.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Zu schwere Gespanne können teuer werden Wer als Besitzer des 1999 eingeführten EU-Führerscheins Anhänger ankoppelt, lebt gefährlich: Schnell kann die Fahrt in einer Straftat enden. Denn eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. „Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie mit schweren Gespannen ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein unterwegs sind“, weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Unproblematisch sind nur kleine Anhänger. Beträgt die zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg, heißt es addieren: Sie darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Eine Menge Rechnerei, die oft in der Erkenntnis endet, dass der Anhänger zu schwer ist. Um so ein Gespann zu fahren, ist ein gesonderter Anhänger-Führerschein nötig. „Viele ärgern sich hinterher, die Fahrerlaubnis der Klasse BE nicht zusammen mit dem Führerschein für PKW gemacht zu haben“, so die Erfahrung von #userInhaber#. „Denn egal, ob Arbeit, Hobby oder Umzug: Irgendwann kommt jeder mal in die Situation, ein schweres Gespann steuern zu müssen.“ #userInhaber#s Empfehlung lautet deshalb: Den Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B kombinieren! Dazu sind fünf Sonderfahrten und eine eigene Praxis-Prüfung nötig. „So hat man alles auf einmal erledigt und braucht sich hinterher keine Gedanken mehr zu machen“, meint #userInhaber#. „Und wer den Führerschein der Klasse B bereits besitzt, kann die Zusatzprüfung nach Absolvieren der fünf Sonderfahrten natürlich jederzeit nachholen.“ Fragen zum Anhänger-Führerschein beantwortet #userInhaber# telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Noch realistischer, noch sicherer: Fahrschule 2012

15.12.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Filmsequenzen sollen bei der Theorieprüfung stehende Bilder ersetzen. Seit zwei Jahren gehören Prüfungsbögen der Vergangenheit an: Die Theorieprüfung zum Führerschein ist in ganz Deutschland nur noch an speziellen Computern möglich. Ein großer Fortschritt, da Betrugsversuche oder auch ein reines Auswendiglernen von Bögen so vereitelt werden. Von einer weiteren Neuerung erhoffen sich die zuständigen Behörden noch größeren Erfolg: Ab 2012 werden schrittweise dynamische Situationsdarstellungen bei der Theorieprüfung eingeführt. Was das bedeutet, erklärt Fahrlehrer #userInhaber#, Inhaber der Fahrschule #userName#: „Statt eines Bildes bekommen die Prüflinge am Computer einen bis zu 20 Sekunden langen Film einer Verkehrssituation zu sehen. Nachdem sie ihn sich ein paar Mal angeschaut haben, wechseln sie zur Prüfungsfrage. An diesem Punkt können sie nicht mehr zurück zum Film. Das bedeutet, dass Fahrschüler eine Gefahrensituation mit all ihren Aspekten selbstständig erfassen müssen, ohne vorher schon die Fragestellung zu kennen.“ Ein großer Fortschritt in punkto Realitätsnähe, der, so ist #userInhaber# überzeugt, sehr zur Sicherheit bei Fahranfängern beitragen wird: „Auf einem Bild kann ich zum Beispiel den Moment darstellen, in dem ein Kind hinter einem parkenden Auto hervorläuft. Da ist es einfach, die Gefahr zu erkennen. Ein Film bildet aber die gesamte Situation ab, in der man das Kind vielleicht nur für Sekundenbruchteile sieht. In diesem kurzen Moment muss ein Autofahrer reagieren – und darauf können stehende Bilder kaum vorbereiten. Im Theorieunterricht nutzen wir schon seit längerem Filmsequenzen, um auf solche Situationen vorzubereiten. Nun können die Fahrschüler in der Prüfung beweisen, was sie dabei gelernt haben.“ Und das ist sicher noch nicht das Ende des Siegeszugs elektronischer Medien in deutschen Fahrschulen. Als nächste Schritte könnte sich #userInhaber# etwa Reaktionstests vorstellen, in denen die Zeit, die ein Prüfling braucht, um auf eine Gefahrensituation zu reagieren, gemessen wird. „Theorie und Praxis werden immer besser miteinander verzahnt“, so der engagierte Fahrlehrer begeistert. „Die Qualität der Ausbildung wächst weiter und sorgt für noch mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen.“ Die dynamischen Situationsdarstellungen werden ab Januar 2012 in deutschen Fahrschulen eingeführt. Fragen hierzu beantwortet #userName# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Ein Gläschen kann bereits zu viel sein!

15.11.2011 | FAHRSCHUL-WISSEN

Mit „Null Promille“ fahren Sie auf der sicheren Seite Vor zehn Jahren sank der Grenzwert für Alkohol am Steuer von 0,8 auf 0,5 Promille. Für Fahranfänger gilt seit 2007 sogar das absolute Alkoholverbot. Immer wieder werden Stimmen laut, die diese Regelung für alle Kraftfahrer fordern. Mit durchaus stichhaltigen Argumenten, findet Fahrlehrer #userInhaber#. „Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss“, so der Inhaber der #userName#. „Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: Ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay; wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf.“ Auch die 0,5-Promille-Grenze und die Erhöhung der Bußgelder für Alkoholdelikte haben zu einer deutlichen Verbesserung der Unfallstatistiken geführt. Ist die Forderung da wirklich angebracht, dass Autofahrer auch noch auf das „eine Gläschen“ verzichten sollen? „Genaugenommen sollten sie das jetzt schon tun“, erklärt #userInhaber#. „Denn was viele nicht wissen: Schon eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden. Dann liegt nämlich bereits die sogenannte ‚relative Fahruntüchtigkeit’ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Auch erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen sich daher immer wieder kritisch fragen: Darf ich nach zwei Gläsern Bier wirklich noch fahren?“ Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage rät der engagierte Fahrlehrer dazu, nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das Auto bereits nach geringem Alkoholkonsum stehen zu lassen: „Einem Gläschen folgt schnell mal ein zweites, und dann ist das Urteilsvermögen oft schon beeinträchtigt. Glühwein und Schampus plus schlechte Straßenverhältnisse können eine tödliche Kombination sein.“ Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also durchaus sinnvoll, sich diese zum persönlichen Gesetz zu machen. Tipps zum sicheren Fahren über die Feiertage gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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